Mundschutzmasken

Einmalhandschuhe und andere Teile einer persönlichen Schutzausrüstung
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Restabfällen

Sammlung von Restabfällen

über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Benutzte Einmalhandschuhe und andere benutzte Teile einer persönlichen Schutzausrüstung gehören, gesondert verpackt in einem festen, gut verschlossenen Kunststoffsack in den Restabfall.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück