Papiertaschentücher und Servietten

benutzt (Tempotaschentücher), Haushaltspapier (Küchenrolle), Papierhandtücher
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Restabfällen

Sammlung von Restabfällen

über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Benutzte Papiertaschentücher, Servietten und Küchenpapier gehören aus hygienischen Gründen in den Restabfall und NICHT in die blaue Tonne für Papierabfälle und Pappe/Kartonagen, Auch über die Toilette dürfen Hygiene- und Küchenpapiere nicht entsorgt werden. Lesen Sie dazu den Beitrag "Die Toilette ist kein Abfalleimer" des UBA.


Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück