Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Das ist Sperrmüll
Aufgrund ihrer Ausmaße und ihres Gewichtes passen die Folgenden und viele andere sperrigen Gegenstände und Einrichtungen nicht in die Restabfallbehälter und können, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, als Sperrmüll entsorgt werden ...
• Autokindersitz
• Babywiege
• Badezimmermöbel
• Bambusmöbel
• Barhocker
• Betten, Bettgestell
• Bücherregale
• Büromöbel
• Computerschrank
• Drehstühle
• Esszimmermöbel
• Hocker
• Kinderbetten
• Klappstühle, Klappsessel, Klapptische
• Kleinmöbel
• Küchenmöbel
• Lattenrost Springrahmen
• Lamellentüren, nur von Schränken (keine Zimmertüren), aus Kunststoff oder Holz
• Lampen
• Nachttische, Nachtkästchen
• Paravent, Stellwand
• PC-Schrank
• Polstermöbel, Sofa, Liege, Bank, Sessel
• Rattanmöbel, Tische, Sessel, Sideboard
• Schlafzimmermöbel
• Schreibtisch
• Sitzgarnitur, Sofa, Stühle
• Terrassenmöbel
• Tische
Die Entsorgung von Sperrmüll kann wie folgt vorgenommen werden.
Holsystem
Sperrmüll wird nach Online-Anmeldung oder Anmeldung über die Sperrmüllabrufkarte abgefahren.
Bringsystem
Sperrmüll kann auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden. Die Sperrmüllabrufkarte ist vorzulegen.
Gebühren
Haushaltsübliche Mengen sind bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ oder zehn Einzelstücke im Jahr werden gebührenfrei entsorgt.
Sperrmüll-Übermengen
Die Entsorgung von Sperrmüll-Übermengen (also bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ oder zehn Einzelstücke im Jahr) ist immer gebührenpflichtig, sowohl bei Abholung nach Anmeldung online über die Sperrmüllabrufkarte, als auch bei Anlieferung auf den EAW-Wertstoffhöfen.