Abflussreiniger, Backofenreiniger, Kaltreiniger, Waschbenzin

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich der Starkreinigungs- und Lösemittel
  • Entsorgungsweg:
Sammlung am Schadstoffmobil

Sammlung am Schadstoffmobil

Sammelsystem für gefährliche Abfälle

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle sind eine potentielle Gefahr für die Umwelt und das Klima
Restmengen der hier genannten Lösemittel und Starkreiniger gehörten zu den gefährlichen Abfällen. Dadurch stellen stellen sie eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt und das Klima dar.

In der Umgangssprache werden für alle gefährlichen Abfälle die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Auf die Gefahrenkennzeichen achten
Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen. Lösungs-/Lösemittel sind unterschiedlich stark wassergefährdend, feuergefährlich und gesundheitsschädlich.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...
• Abflussreiniger
• Ablauger
• Ammoniakreiniger
• Backofenreiniger
• Chemielaborkästen
• Desinfektionsmittel
• Entwicklerbäder (alkalisch)
• Fixierbäder (sauer)
• Fleckentferner
• Fleckenwasser
• Kaltreiniger
• Lackentferner
• Nagellackentferner
• Nitroverdünnung
• Reinigungsbenzin
• Salmiakgeist
• Terpentinersatz, Terpentinölersatz
• Waschbenzin
• Zweikomponentenkleber

Ganz wichtig ...
Flüssigkeiten mit gefährlichen Inhalten niemals mit anderen Flüssigkeiten, erst recht nicht mit anderen gefährlichen, schadstoffhaltigen Flüssigkeiten vermischen.

Abgabe am Schadstoffmobil
Die Anlieferung der so gekennzeichneten Behältnisse oben genannter Lösemittel und Starkreiniger am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026 Zurück