Chipstüten bis Zigarettenschachtel

Leichtverpackungen aus Papier- und Kartonverbundmaterialien
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Leere Verkaufs-/Leichtverpackungen, unter anderem hergestellt aus ...
einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststoff- und/oder Aluminiumfolie sind, genau wie alle anderen leeren Verkaufs-/Leichtverpackungen getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern/Gelben Containern zur Entsorgung bereitzustellen. Mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum erhalten Sie die Gelben Säcke/Gelben Tonnen auch gebührenfrei.

Zu den Leichtverpackungen aus Papier- und Kartonverbundmaterialien gehören zum Beispiel ...
• Chipstüten, Kekstüten und viele andere Kunststoff-/Plastik-Tüten von Lebensmitteln
• Luftpolsterbriefumschläge, Luftpolsterversandtaschen
• beschichtete Papiere wie Käsepapier, Butterpapier, Backpapier
• Suppenbeutel, Verpackungen von "Tütensuppen"
• TetraPak, Kartonverpackungenunter anderem für Milch, Saft, Tee, Soßen, Wein, Wasser
• Verpackungen von Tiefkühlprodukten aus Verbundmaterialien
• Zigarettenschachtel nicht zerlegt

Zuständiger Entsorger
Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Firma PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2025 Zurück