Chipstüten bis Zigarettenschachtel

Leichtverpackungen aus Papier- und Kartonverbundmaterialien
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Leere Verkaufs-/Leichtverpackungen, hergestellt aus ...
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststoff- und/oder Aluminiumfolie
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern/MGB zur Entsorgung bereitzustellen.

Bitte sammeln Sie Leichtverpackungen immer über den Gelben Sack/MGB, denn mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum erhalten Sie die Gelben Säcke gebührenfrei.

Zu den Leichtverpackungen aus Papier- und Kartonverbundmaterialien gehören zum Beispiel .....
• Chipstüten, Kekstüten und viele andere Kunststoff-/Plastik-Tüten von Lebensmitteln
• Luftpolsterbriefumschläge, Luftpolsterversandtaschen
• beschichtete Papiere wie Käsepapier, Butterpapier, Backpapier
• Suppenbeutel, Verpackungen von "Tütensuppen"
• TetraPak, Kartonverpackungenunter anderem für Milch, Saft, Tee, Soßen, Wein, Wasser
• Verpackungen von Tiefkühlprodukten aus Verbundmaterialien
• Zigarettenschachtel nicht zerlegt

Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück