Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Unsere Sammelsysteme
Im April und Mai sowie im Oktober und November können Grün- und Gartenabfälle, die die in privaten Gärten angefallen sind, und dort nicht selbst kompostiert werden können, über die Straßensammlung, von März bis November über die Sammlung mit den gebührenpflichtigen EAW-Grünabfallsäcken und Banderolen entsorgt werden.
• Kleine Mengen kompostierbarer Abfälle, insbesondere Grünabfälle aus Haushalt und privatem Garten (AVV 20 02 01) können über die Bio-Tonne entsorgt oder im Rahmen der Eigenkompostierung verwertet werden.
• Größere Mengen können auf den EAW-Wertstoffhöfen angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden maximal ein Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.
• Des Weiteren werden Grün- und Gartenabfälle bei verschiedenen Kompostierungsanlagen im Landkreis MSH entgeltpflichtig angenommen.
Angenommen werden unter anderem ...
• Äste von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt
• Baumstumpf
• Fallobst
• Grasnarben
• Grasschnitt
• Grünschnitt
• Heckenschnitt
• Laub von Bäumen und Sträuchern
• Moos
• Rasenschnitt
• Reisig
• Rinde
• Strauchschnitt
• Stubben
• Unkräuter und kranke Pflanzen
• Vertikutierabfälle
• Wurzelwerk
• Weihnachtsbäume
• Zapfen und Kienäpfel