Gasentladungslampen | LED Lampen

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED-Lampen, Solar-Leuchten
  • Entsorgungswege:
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

gebührenfrei und gebührenpflichtig

Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das sind Elektroaltgeräte
Gasentladungslampen, LED- und Solar-Lampen gehören zu den Elektroaltgeräten und müssen gemäß ElektroG getrennt vom Restabfall gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Defekte Lampen dieser Art daher auf keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgen.

Sie werden auf den EAW Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.

Was unterscheidet diese Lampen voneinander?
Gasentladungslampen enthalten als Leuchtmittel ein Quecksilber-Gasgemisch, das als gefährliches Gas nicht an die Außenluft gelangen darf (deshalb die Röhre, den Leuchtenkörper zur Entsorgung nicht zerstören). LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (das sind elektronische Bauteile). Solarlampen/Solarleuchten leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möchlich ist wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt (die elektronischen Bauteile).

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Gasentladungslampen, LED Lampen und Solarleuchten gehören zur Sammelgruppe 3 | Lampen (Gerätekategorie 3) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 11.02.2025 Zurück