im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten. Auch alte oder zerbrochene Brillen sind Restabfälle.
Gebrauchsfähige Brillen werden jedoch vom Optiker, aber auch von Hilfsorganisationen angenommen. Siehe dazu Link Brillenspende.