Blisterverpackungen

Sichtverpackungen - Verbundverpackung aus Papprückwand mit Kunststoff- oder Aluminiumfolie
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Leere Verkaufs-/Leichtverpackungen, hergestellt aus ...
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststofffolie sowie Aluminiumfolie
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern/MGB zur Entsorgung bereitzustellen.

Hier handelt es sich um sogenannte Sichtverpackungen zum Beispiel für Medikamente und diverse Kleinteile, die genutzt werden, wenn die Ware in Baumärkten, Supermärkten und Kaufhäusern verkauft wird.

Bitte sammeln Sie Leichtverpackungen immer über den Gelben Sack/MGB, denn mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum erhalten Sie die Gelben Säcke gebührenfrei

Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten.
Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
• Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
• Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.
Mehr dazu siehe Linkliste unten.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück