Bitumenanstriche bis Farbspraydosen

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich Oberflächenbehandlung
  • Entsorgungsweg:
Sammlung am Schadstoffmobil

Sammlung am Schadstoffmobil

Sammelsystem für gefährliche Abfälle

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle sind eine potentielle Gefahr für die Umwelt und das Klima
Restmengen von Produkten aus dem Bereich Oberflächenbehandlung gehörten zu den gefährlichen Abfällen, da sie organische Lösemittel enthalten können. Dadurch stellen stellen sie eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt und das Klima dar.

In der Umgangssprache werden für alle gefährlichen Abfälle die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Zu den aus dem Abfällen aus dem Bereich Oberflächenbehandlung gehören zum Beispiel ...
• Bitumenanstriche, Bitumenkleber, flüssige Restmengen
• Entroster, Flüssige Mittel für den Schutz bzw. die Entrostung von Eisen- und Stahlflächen, Rostumwandler
• Holzschutzmittel, Reste von Holzschutzmitteln (organische Lösemittel enthaltend)
• Lasuren, Restmengen von Überzügen für Holz, Keramik und Malereien, lösemittelhaltig
• Spraydosen mit gefährlichen Restinhalten, Farbsprühdosen

Auf die Gefahrenkennzeichen achten
Ob Restmengen bestimmter Abfälle von Mitteln aus dem Bereich Oberflächenbehandlung als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen.

Abgabe am Schadstoffmobil
Die Anlieferung der so gekennzeichneten Behältnisse oben genannter aus dem Bereich Oberflächenbehandlung am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Farbdosen, das heißt in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026 Zurück