Babyflasche bis Zigarettenasche

Restabfälle von B bis Z
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Restabfällen

Sammlung von Restabfällen

über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Das sind Restabfälle ...
• Altkleider, nicht mehr tragbar, Lumpen
• Babyfläschchen aus Glas oder Kunststoff
• Bettfedern auch ganze Federbetten, verbraucht
• Blumentöpfe, Blumenkästen aus Ton oder Keramik
• Dias in Glas oder Kunststoffrähmchen gerahmte Fotos
• Filme und entwickelte Negative von der Analogfotografie
• Disketten
• Durchschlagpapier, Blaupapier, Kohlepapier, Faxpapier (auf der Rolle)
• Einwegrasierer sowie Einwegspritzen ...
• und ähnlich Einwegartikel aus div. Kunststoffen (siehe unten*)
• Fleisch- und Wurstreste überlagert, verdorben, gekochte Essensreste
• Fotoapparat ohne Elektronik
• Fahrrad- und/oder Motorradhelm
• Fotopapier überlagert und alte Fotos
• Frittieröl bzw. Frittierfett, verbraucht
• Geschirr aus Porzellan und Steingut und Kunststoffen, zerbrochen
• Glühlampen/Glühbirnen sowie **Halogenlampen
• Gummihandschuhe und Gummistiefel
• Hygieneartikel, Binden, Pads, Taschentücher, Watte, Inkontinezartikel
• Katzenstreu aus der Katzentoilette
• Kehricht und Straßenkehricht
• Kerzenreste abgebrannte Kerzen
• Kohlenasche, Holzkohlenasche, Holzkohlenreste
• Klarsichthülle, Einsteckhülle
• Kleiderbügel, aus Holz oder Kunststoff
• Knochen, Fleisch- und Geflügelfleischknochen, Fischgräten
• Kohlenasche, Grill-/Holzkohlenasche, Asche aus dem Kamin
• Kondome, Präservative
• Kosmetika, überlagerte Reste
• Kristall, Bleiglas, Bleikristallglas, zerbrochen
• Leder, Reste und Lederbekleidung, nicht mehr tragfähig
• Pergamentpapier, auch Backpapier und Butterbrotpapier
• Pinsel, Farbe eingetrocknet
• Röntgenbilder, Röntgenaufnahmen
• Schallplatten, Schellackplatten, Vinylplatten
• Schuhe, nicht mehr tragbar
• Staubsaugerbeutel, mit Inhalt, benutzt
• Tapeten und Tapetenreste, Tapetenkleister
• Thermoskanne, Thermostasse, Isolierkanne
• Tonbänder und Videobänder, Videokassetten und Bänder vom Kassettenrekorder
• Tupperware und andere Haushaltsgegenstände aus Kunststoff, zerbrochen
• Verbandsmaterialien, Mullbinden, Verbände, Bandagen
• Vogelsand, Einstreusand für Vogelkäfige
• Wachstuch und andere Kunststofffolien, Textil-Kunststoffverbunde
• Wärmflasche aus Gummi
• Weihnachtsdekoration, Christbaumschmuck, Kugeln, Lametta und ähnliches
• Windeln, Pampers, Wegwerfwindeln
• Zahnbürste, auch Aufsteckbürsten von elektrischen Zahnbürsten
• Zündkerzen von KFZ, Gleitfunkenzündkerzen
• Zigarettenkippen und Zigarettenasche

Hinweis
Bitte verpacken Sie benutzte Hygiene- und Inkontinenzartikel in eine blickdichte Plastiktüte, knoten diese fest zu und entsorgen Sie diese über den Restabfall. Eine Entsorgung benutzter Hygiene- und Inkontinenzartikel über die Gelbe Tonne ist nicht gestattet.
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**Halogenlampen
Die meisten Halogenlampen sind seit September 2023 verboten. Bitte informieren Sie sich über die Veränderungen im Angebot an Lampen über den Link "Welche Lampen weichen, welche dürfen bleiben" und den Link "Welche Folgen hat das Halogenlampenverbot".

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2024 Zurück