im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind
Nie über den Restabfall entsorgen
Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden
Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar.
In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.
Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen (siehe Linkliste) zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.
Das sind gefährliche Abfälle
Auch die nachfolgend genannten gefährlichen Abfälle, das heißt, Restmengen, meist flüssiger Betriebsmittel und Autopflegprodukte und andere mehr, werden am Schadstoffmobil angenommen ...
• Akkusäure
• Altöl und Ölfilter
• Autobatterien, Fahrzeug-Altbatterie, Bleiakkus, Bleibatterien, Starterbatterien
• Autopflegemittel, Pflege- und Reinigungsmittel für Lack, Leder, Glas, Metall und Kunststoff
• Bremsflüssigkeit, Restmengen oder verbrauchte Bremsflüssigkeit vom Kfz
• Enteiser, Scheibenenteiser, flüssig, für die Anwendung bei Kfz-Scheiben
• Frostschutzmittel vom Kfz Restmengen oder verbraucht
• Motoröl, Getriebeöl, Restmengen
• Motorreinigern aus der Kfz-Pflege
• Öldosen und -kanister
• Spraydosen mit Restmengen von Schutzwachs für Unterböden von Kfz
• Unterbodenschutz
Auto- und Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können dort, wo sie gekauft wurden (Vertreiber), zurückgegeben werden.
Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses von der Verkaufsstelle (Vertreiber) zurückerstattet. Der Kaufbeleg ist vorzulegen.
Starterbatterien älteren Baujahrs, aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft, für die kein Kaufbeleg vorhanden ist, werden am Schadstoffmobil angenommen.
• Am besten ist es, eine Starterbatterie mit enthaltener Säure beim Vertreiber zurückgeben.
• Akkusäure zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch wassergefährdend (Klasse 1).
• Musste die Säure doch aus der Starterbatterie entfernt werden, unbedingt in fest verschlossenem Behältnis am Schadstoffmobil abgeben.
Gefährliche Flüssigkeiten niemals mit anderen gefährlichen Flüssigkeiten vermischen.