Akkusäure bis Unterbodenschutz

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich Kfz, Auto
  • Entsorgungswege:
im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind

Nie über den Restabfall entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar.
In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen (siehe Linkliste) zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Das sind gefährliche Abfälle
Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...
• Akkusäure**
• Altöl und Ölfilter
• Autobatterien*, Fahrzeug-Altbatterie, Bleiakkus, Bleibatterien, Starterbatterien
• Autopflegemittel, Pflege- und Reinigungsmittel für Lack, Leder, Glas, Metall und Kunststoff
• Bremsflüssigkeit, Restmengen oder verbrauchte Bremsflüssigkeit vom Kfz
• Enteiser, Scheibenenteiser, flüssig, für die Anwendung bei Kfz-Scheiben
• Frostschutzmittel vom Kfz Restmengen oder verbraucht
• Motoröl, Getriebeöl, Restmengen
• Motorreinigern aus der Kfz-Pflege
• Öldosen und -kanister
• Spraydosen mit Restmengen von Schutzwachs für Unterböden von Kfz
• Unterbodenschutz

*Auto- und Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet, der Kaufbeleg ist vorzulegen. Starterbatterien älteren Baujahrs, aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft, für die kein Kaufbeleg vorhanden ist, werden am Schadstoffmobil angenommen.

**Am besten immer die Starterbatterie inkl. Säure beim Handel zurückgeben und die Akkusäure zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch wassergefährdend (Klasse 1).

Musste die Säure doch aus der Starterbatterie entfernt werden, unbedingt in fest verschlossenem Behältnis am Schadstoffmobil abgeben.

Gefähliche Flüssigkeiten niemals mit anderen gefährlichen Flüssigkeiten vermischen.

Zuletzt aktualisiert: 04.03.2024 Zurück