Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen
über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB
Nie über den Restabfall entsorgen
Zitat Grüner Punkt
"Bei Blumentöpfen und/oder Anpflanztöpfen aus Kunststoff (also Blumen- bzw. Pflanzentöpfen für Freilandpflanzen bzw. für Pflanzen, die üblicherweise nach dem Kauf umgesetzt bzw. ausgesetzt werden) übernimmt der Kunststoffkörper eine wesentliche Verpackungsfunktion. Sofern der Blumentopf nicht dazu bestimmt ist, dass die Pflanze während ihrer Lebenszeit darin verbleibt, handelt es sich im Sinne der Verpackungsverordnung (VerpackV) eindeutig um eine Verkaufsverpackung."
Pflanzentrays und Anzuchttöpfe aus Kunststoff (Plaste) in denen Sie diverse Jungpflanzen im Bau-/Gartenmarkt oder beim Gärtner erworben haben sowie die Kunststoffpaletten, die dem Transport der bepflanzten Töpfe dienen, zählen, nachdem die Pflanzen entfernt wurden als Verkaufsverpackungen und sind daher über die Gelbe Tonne zu entsorgen.
Leere Verkaufs-/Leichtverpackungen, unter anderem hergestellt aus ...
• verschiedenen Kunststoffen,
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder den Gelben 1.100 Liter Wertstoffcontainern/MGB zur Entsorgung bereitzustellen.
Bitte sammeln Sie Leichtverpackungen immer über den Gelben Sack/MGB (nicht zusammen mit Restabfällen), denn mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum erhalten Sie die Gelben Säcke/Container gebührenfrei.
Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.