Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe
für die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
Nie über den Restabfall entsorgen
Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Altfahrzeugannahmestelle oder einen zertifizierten Demontagebetrieb.
Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.
Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.