Altfahrzeuge

Altautos, Autowracks, Motorradwracks, komplett
  • Entsorgungsweg:
Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe

Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe

für die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Annahmestellen und Rücknahmestellen für Altfahrzeuge
• Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine Annahmestellen, Rücknahmestellen, einen Demontagebetrieb oder eine Schredderanlagen die über die erforderliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 AltfahrzeugV verfügt.
• Annahmestellen und Rücknahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind müssen das Zusatzzeichen | Altfahrzeug-Annahme - anerkannte Werkstatt | tragen.

Nachweise
Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben.
• Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 - rosa -) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.
• Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 10.02.2025 Zurück