Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe
für die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
Nie über den Restabfall entsorgen
Annahmestellen und Rücknahmestellen für Altfahrzeuge
• Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine Annahmestellen, Rücknahmestellen, einen Demontagebetrieb oder eine Schredderanlagen die über die erforderliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 AltfahrzeugV verfügt.
• Annahmestellen und Rücknahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind müssen das Zusatzzeichen | Altfahrzeug-Annahme - anerkannte Werkstatt | tragen.
Nachweise
Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben.
• Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 - rosa -) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.
• Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.