Altfahrzeuge

Altautos, Autowracks, Motorradwracks, komplett
  • Entsorgungsweg:
Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe

Altfahrzeugannahmestellen bzw. -verwertungsbetriebe

für die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Altfahrzeugannahmestelle oder einen zertifizierten Demontagebetrieb.

Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.

Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück