Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die im Kassenbereich von Super- und Drogeriemärkten aufgestellt sind.
Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Akkus gehören auf keinen Fall in den Restabfall.
Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.