Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Wertvolle Rohstoffe der Akkus zurückgewinnen
Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die im Kassenbereich von Super- und Drogeriemärkten aufgestellt sind.
Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Akkus gehören auf keinen Fall in den Restabfall.
Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.