Farben und Lacke

Flüssige, nicht ausghehärtete Restmengen von Altfarben und Altlacken, öl- oder lösemittelhaltig in den Originalbehältnissen
  • Entsorgungsweg:
Sammlung am Schadstoffmobil

Sammlung am Schadstoffmobil

Sammelsystem für gefährliche Abfälle

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle sind eine potentielle Gefahr für die Umwelt und das Klima
Restmengen öl- oder lösemittelhaltigen Farben gehörten zu den gefährlichen Abfällen, da sie organische Lösemittel enthalten. Dadurch stellen stellen sie eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt und das Klima dar.

In der Umgangssprache werden für alle gefährlichen Abfälle die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Zu den oben genannten Altfarben und Altlacken gehören zum Beispiel ...
• Acrylfarbe, flüssig (Acrylharzlacke)
• High-Solid Lacke, flüssig
• Kunstharz- und Alkhydharzlacke, flüssig
• Lacke und Ölfarben, flüssig (lösemittelhaltig)
• Latexfarben, flüssig
• Nitrolacke, flüssig
• Naturharzlacke, flüssig
• Mehrkomponentenlacke, flüssig

Auf die Gefahrenkennzeichen achten
Ob Restmengen bestimmter Farben und Lacke als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen.

Abgabe am Schadstoffmobil
Die Anlieferung der so gekennzeichneten Behältnisse oben genannter Farben und Lacke am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Farbdosen, das heißt in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2026 Zurück