Sammlung von Restabfällen
über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter
Kaffeekapseln gelten in rechtlichem Sinne oft nicht als Verpackung, denn sie enthalten den Kaffeegrund und gehören deshalb in den Restabfall.
Es gibt aber Kaffeekapseln, die als Verpackung gekennzeichnet sind und darum auch über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden können. Bitte achten Sie darum auf die Kennzeichnung und entsorgen Sie die Kapseln im Zweifel über den Restabfall.
Bitte informieren Sie sich anhand der Produktbeschreibungen, ob die von Ihnen genutzte Kaffeekapsel nach dem Gebrauch über den Restabfall oder über die Gelbe Fraktion zu entsorgen ist. In beiden Fällen tragen die leeren Kapseln zur Erhöhung des Abfallaufkommens bei.
Bitte lesen Sie diese Informationen vom "Grünen Punkt" (Zitat)
Welche Kaffeekapseln gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne?
Kaffeekapseln gehören zu den sogenannten Getränkesystemkapseln. Nach dem Verpackungsgesetz gehören nicht restentleerte Getränkesystemkapseln nicht zu den Verkaufsverpackungen und sind rein rechtlich als Restmüll zu betrachten, obwohl sie wertvolle Rohstoffe enthalten, die durch die Müllverbrennung zu einem großen Teil verloren gehen.
Umso entscheidender ist also, dass die Hersteller selbst Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Kapseln ins duale System können. Sie bezahlen dafür, dass ihre Kapseln nach Gebrauch in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden dürfen. Leider sieht man dies den Kapseln häufig nicht sofort an. Oftmals findet sich ein Hinweis auf der Verpackung oder der Hersteller informiert darüber auf seiner Website. Findet sich keine Information zur Entsorgung, kann es helfen, sich mit dem jeweiligen Hersteller in Verbindung zu setzen.
Mehr siehe Link | Kaffeekapseln entsorgen