Sammlung von Restabfällen
über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.
Sind lösemittelhaltige Farben und Lacke komplett ausgehärtet/abgebunden, sind die Lösemittelanteile in Luft entwichen. Es geht also keine Umweltgefahr mehr von diesen Farbresten in ihren Dosen aus. Sie können in diesem Fall mitsamt der trockenen Farbreste über den Restabfallbehälter entsorgt werden.