Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen
über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB
Nie über den Restabfall entsorgen
Leere Verkaufs-/Leichtverpackungen, unter anderem hergestellt aus ...
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststofffolie sowie Aluminiumfolie
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Säcken oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern zur Entsorgung bereitzustellen.
Der richtige Entsorgungs-/Verwertungsweg für Coffee to go-Becher ist der Gelbe Sack. Bitte machen Sie sich die kleine Mühe, die Becher, auch wenn sie "auf der Straße" ausgetrunken werden, nach Hause oder ins Büro mitzunehmen, um sie dort über den Gelben Sack zur Verwertung zu geben.
Bitte ersetzen Sie Einweg-to-go-Becher duch Mehrweg-to-go-Becher. Anregungungen dazu finden Sie über unsere Linkliste - Projekt "Sei ein Becherheld". Auch über die Umweltauswirkungen der "Becher-to-go-(Un-)Kultur" finden Sie Informationen über die Linkliste.
Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten.
Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
• Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
• Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.
Mehr dazu siehe Linkliste unten.