Sammlung von Restabfällen
über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.
Zerbrochene Bier-, Wein- oder Saftgläser, Glasgeschirr oder Glasvasen dürfen NICHT über die Glascontainer entsorgt werden. Diese Abfälle gehören in die Restabfallbehälter.