Feuerwerkskörper

abgebrannt
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Restabfällen

Sammlung von Restabfällen

über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abgebrannte Feuerwerkskörper, dass heißt die Karton- oder Papierreste, die direkt von den Feuerwerkskörpern stammen (also die Kartons aus dicker Pappe, in denen die Sprengkörper waren), müssen aufgrund der Anhaftungen von Kunststoffen, chemischen Verbindungen sowie der Verbrennungsrückstände über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Bitte die verlinkten Hinweise über das Silvesterfeuerwerk der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beachten.

Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück