Feuerwerkskörper

unbenutzt, nicht gezündet
  • Entsorgungswege:
im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

Sammlung von Restabfällen
Sammlung von Restabfällen
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ungenutzte Feuerwerkskörper entweder bis Silvester des nächsten Jahres trocken und sicher vor unbefugtem Zugriff aufheben oder über die Restabfallbehälter entsorgen.

Vor der Entsorgung bitte auf folgende Art unbrauchbar machen:
zuerst einige Stunden ins Wasser legen, danach zusammen mit einer Schaufel Sand in eine Kunststofftüte verpacken, dann in den Restabfallbehälter geben. Auch Ihr Polizeirevier nimmt Ihnen die ungenutzten Raketen und Knaller zur fachgerechten Entsorgung ab.

Abgebrannte Feuerwerkskörper und auch die Karton- oder Papierreste, die direkt von den Feuerwerkskörpern stammen, müssen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Die Papier- und Kartonreste sind aufgrund der Anhaftungen von Kunststoffen, chemischen Verbindungen sowie der Verbrennungsrückstände für die Papiertonne und damit die Verwertung nicht mehr geeignet.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück