Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Ab 2026 über Gelbe Tonnen und Gelbe 1.100 l MGB

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ausnahmen bestätigen die Regel
Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Besser ist ein Verzicht darauf
Vermeiden Sie Müll und verzichten Sie auf Einwegprodukte. Das gilt besonders für Partys und Feiern. Nutzen Sie dort kein Einweggeschirr wie Pappteller, Plastikbecher oder Plastikbesteck und keine Coffee-to-go Becher.

Zuständiger Entsorger
Zuständig für die Leerung der Gelben Tonnen und Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025 Zurück