Verbrauchtes Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über die Gelben Tonnen und Gelbe 1.100 l MGB

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ausnahmen bestätigen die Regel
Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Besser ist ein Verzicht darauf
Vermeiden Sie Abfall und verzichten Sie auf Einwegprodukte. Das gilt besonders für Partys und Feiern. Nutzen Sie dort kein Einweggeschirr wie Pappteller, Plastikbecher oder Plastikbesteck.

Zuständiger Entsorger
Zuständig für die Leerung der Gelben Tonnen und Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH.

Annahme auf den EAW Wertstoffhöfen
Sollte die auf dem Grundstück/durch den Haushalt genutzte Gelbe Tonne ausnahmsweise einmal nicht für die anfallenden Leichtverpackungen ausreichen, kann ab Mai 2026 ein 60-Liter-Sack pro Haushalt und Monat gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen in Sangerhausen, Hettstedt und Unterrißdorf abgegeben werden.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2026 Zurück