Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über den Gelben Sack/Container/MGB entsorgt werden.

Besser ist es jedoch, zur Abfallvermeidung immer auf die Verwendung von Einwegprodukten zu verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck u. a. m.) und auch Coffee-to-go Becher bitte nicht nutzen!

Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Fa. PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte, dass am 3. Juli 2021 die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten sind

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
• Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
• Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.
Mehr dazu siehe Linkliste unten.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück