Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Aufgrund ihrer Ausmaße und ihres Gewichtes passen die Folgenden und viele andere sperrigen Gegenstände und Einrichtungen nicht in die Restabfallbehälter und können, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, als Sperrmüll entsorgt werden ...
• Bobbycar
• Bügelbrett aus Holz
• Hollywoodschaukel (zerlegt)
• Hundekorb (groß)
• Liegestuhl
• Musikinstrumente (große, sperrig)
• Strandkorb (zerlegt)
• Wäscheständer
Holsystem
Sperrmüll wird nach Online-Anmeldung oder Anmeldung über die Sperrmüllabrufkarte abgefahren.
Bringsystem
Sperrmüll kann auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden. Die Sperrmüllabrufkarte ist vorzulegen.
Gebühren
Haushaltsüblichen Mengen sind bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ bzw. zehn Einzelstücken im Jahr gebührenfrei. Angerechnet werden hierbei die ggf. im Holsystem beanspruchten Mengen.
Sperrmüll-Übermengen
Die Entsorgung von Sperrmüll-Übermengen ist immer gebührenpflichtig, sowohl bei Abholung nach Anmeldung über die Sperrmüllabrufkarte, als auch bei Anlieferung auf den EAW-Wertstoffhöfen.