Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, darunter zum Beispiel ...
• ausgehärtete Baustoffe (Mörtel, Zement, Ausgleichsmassen und ähnliches)
• Bauelemente Keramik
• Bauschutt, Betonbruch, Porenbeton
• Betonwerksteine, wie Schalungssteine, Bordsteine, Stufen
• Dachziegel, Dachpfannen
• Fliesen- und Ziegelbruch, Bodenfliesen
• Gehwegplatten, Wegeplatten
• große Blumenkübel und Pflanztöpfe sowie Blumentöpfe aus Ton/Keramik
• Mauersteine, Backsteine, Kalksandsteine, Klinkersteine und Bruchsteine jeder Art
• Mörtelreste, ausgehärtet (ohne den Sack!!!!)
• Ofenkacheln, Schamottsteine ohne Rauchgasanhaftungen
• Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenbecken und ähnliches)
• Ziegel- und Ziegelbruch
welche bei nicht-gewerblichen Bauarbeiten (private Baumaßnahmen, angefallen in Haushalten) angefallen sind, können auf den EAW-Wertstoffhöfen unter dem Oberbegriff Bauschutt angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden maximal zwei Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.
Jegliche Abfälle aus Baumaßnahmen NIE über die Restabfallbehälter entsorgen.