Bauschutt | Bau- und Umbauabfälle mineralisch

Zum Bauschutt gehören Gemische aus, oder getrennte Fraktionen von: Beton, Ziegeln, Fliesen und (Sanitär-)Keramik, die keine gefährliche Stoffe enthalten, außerdem auch Geschirrbruch und Blumen-/Pflanztöpfe aus Ton und Keramik
  • Entsorgungsweg:
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

gebührenfrei und gebührenpflichtig

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, darunter zum Beispiel ...
• ausgehärtete Baustoffe (Mörtel, Zement, Ausgleichsmassen und ähnliches)
• Bauelemente Keramik
• Bauschutt, Betonbruch, Porenbeton
• Betonwerksteine, wie Schalungssteine, Bordsteine, Stufen
• Dachziegel, Dachpfannen
• Fliesen- und Ziegelbruch, Bodenfliesen
• Gehwegplatten, Wegeplatten
• große Blumenkübel und Pflanztöpfe sowie Blumentöpfe aus Ton/Keramik
• Mauersteine, Backsteine, Kalksandsteine, Klinkersteine und Bruchsteine jeder Art
• Mörtelreste, ausgehärtet (ohne den Sack!!!!)
• Ofenkacheln, Schamottsteine ohne Rauchgasanhaftungen
• Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenbecken und ähnliches)
• Ziegel- und Ziegelbruch

welche bei nicht-gewerblichen Bauarbeiten (private Baumaßnahmen, angefallen in Haushalten) angefallen sind, können auf den EAW-Wertstoffhöfen unter dem Oberbegriff Bauschutt angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden maximal zwei Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.

Jegliche Abfälle aus Baumaßnahmen NIE über die Restabfallbehälter entsorgen.

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2026 Zurück