Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Nie über den Restabfall entsorgen
Wertvolle Rohstoffe in den Batterien zurückgewinnen
Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die in den Kassenbereichen der Super- und Drogeriemärkte stehen.
Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Leere Gerätebatterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall. Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.