Batterien

Nicht aufladbare Primärbatterien für Taschenlampen, Spielzeuge usw.
  • Entsorgungswege:
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

gebührenfrei und gebührenpflichtig

Batterie-Sammelboxen
Batterie-Sammelboxen
Sammlung am Schadstoffmobil
Sammlung am Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wertvolle Rohstoffe in den Batterien zurückgewinnen
Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die in den Kassenbereichen der Super- und Drogeriemärkte stehen.

Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Leere Gerätebatterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall.

Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Wertvolle Rohstoffe der Batterien zurückgewinnen
Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die im Kassenbereich von Super- und Drogeriemärkten aufgestellt sind.

Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Batterien (und Akkus) gehören auf keinen Fall in den Restabfall.
Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 08.07.2026 Zurück