Batterien

Nicht aufladbare Primärbatterien für Taschenlampen, Spielzeuge usw.
  • Entsorgungswege:
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen

gebührenfrei und gebührenpflichtig

Batterie-Sammelboxen
Batterie-Sammelboxen
Schadstoffmobil
Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über Batterie-Sammelboxen, die in den Kassenbereichen der Super- und Drogeriemärkte stehen.

Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Leere Gerätebatterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall. Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2024 Zurück