Sammlung von Restabfällen
über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter
Nie über die Toilette entsorgen
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.
Kassenbons und Fahrkarten bestehen aus Thermopapier. Dieses Spezialpapier kann nicht recycelt werden. Deshalb müssen Kassenbons und Fahrkarten über den Restabfall entsorgt werden.
Kassenbons und Fahrkarten gehören daher NICHT zu den Papierabfällen.