Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten. Zu den Restabfällen gehören auch gebrauchte Aktenordner aus Kunststoff
Einzelne Ordner passen in Ihren Restabfallbehälter. Sind viele alte Aktenordner zu entsorgen, können Sie auf den EAW Wertstoffhöfen im Zusammenhang mit Baumischabfällen angeliefert werden. Es werden bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag gebührenpflichtig angenommen.
Aktenordner aus Kunststoff NIEMALS über den Gelben Sack/Gelben 1.100 l Container entsorgen, denn es handelt sich nicht um Verpackungen.