Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
gebührenfrei und gebührenpflichtig
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.
Aufgrund der enthaltenen Metallteile müssen diese als Restabfall entsorgt werden.
Einzelne Ordner passen in Ihren Restabfallbehälter. Sind viele alte Aktenordner zu entsorgen, können Sie auf den EAW Wertstoffhöfen im Zusammenhang mit Baumischabfällen angeliefert werden. Es werden bis max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag gebührenpflichtig angenommen.