Blinkschuhe

LED Sneaker, Bekleidung mit eingebauten LED und Energiequellen
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Blinkschuhe und andere Kleidung mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen sind auf den Wertstoffhöfen als batteriebetriebene Altgeräte der Gruppe 5 zu entsorgen oder werden nach Anmeldung zusammen mit andren Elektrokleingeräten abgeholt (Einzelheiten siehe unten und Link zum Sammelsystem).

Rechtlicher Hintergrund
Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören ab August 2018 auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke - insbesondere die "Blinkschuhe" - mit fest eingebauten elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen (die nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten) zu den Elektroaltgeräten. Diese dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden.

Die Energiequelle für das Blinken der Schuhe oder anderer Kleidung sind fest eingebaute Batterien oder aufladbare Akkus. Eine USB-Buchse weist auf einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku hin.

Sammelsystem
Holsystem
Elektroaltgeräte (maximal vier Stück pro Jahr bzw. mehrere Haushaltskleingeräte mit einer Gesamtmasse ab 4 kg/Abholung, verteilt auf maximal zwei Abholungen) werden nach Anmeldung über die Abrufkarte abgefahren.

Bringsystem
Elektroaltgeräte aller Gerätegruppen können auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Das gilt auch für die Folgenden, hier im Abfall ABC nicht gesondert aufgeführten kleinen und mittelgroßen elektrischen/elektronischen Geräte aus Haus und Hof u. v. a. m. ...
• Anrufbeantworter
• Beamer, Bildwerfer
• Bohr- und andere Heimwerkermaschinen
• Brillenreigungsgerät
• Brotbackautomat
• Bügeleisen, Dampfbügeleisen, Bügelstation
• CD-und DVD-Spieler
• Christbaumbeleuchtung
• Diaprojektor, Digitalkamera, Dosenöffner
• Eierkocher elektrisch, elektronisch
• Empfangseinheiten von Satellitenreceivern
• Filmkamera, Folienschweißgerät
• Fön, Haarfön, Luftdusche
• Friteuse, Grill, Küchenmaschine
• Haarglätteisen, Handrührgerät
• Kaffee- und Teemaschine, Kaffeeautomat, Espressomaschine
• Kassettendeck
• Kornmühle, Kaffemühle, Küchenwaage
• Laptops, Maus, Tastatur, Kabel
• Lampen, Leuchten
• Lautsprecher, Lautsprecherboxen, Lockenstab
• Milchschäumer, Mixer, Handmixer, Stabmixer
• Nähmaschine
• Ofen, elektrisch, asbestfrei, kein Nachtspeicherofen
• Ölradiator, elektrisches Heizgerät, Ölofen
• Plattenspieler und Tonbandgerät
• Radiogeräte, Kofferradio, Musikanlage
• Radiowecker, Rasierapparat, Rasenmäher
• Satellitenschüssel, Satellitenantenne
• Sandwichmaker, Scanner, Schreibmaschine
• Staubsauger, Hand- und Bodenstaubsauger, Nass-/Trockensauger
• Taschenrechner
• Toaster, Brotröster
• Ventilator, Videokamera, Videorekorder
• Waffeleisen, Walkman, Wasserkocher
• Weihnachtsbaumbeleuchtung
• Zahnbürste, Zerkleinerer, Zitruspresse

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück