Pflastersteine und Terrassenplatten

Gehwegplatten aus Beton, Granit, Naturstein, Bruchsteine, Bruchplatten
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Die oben genannten Wegeplatten und Steine die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen, werden auf den EAW Wertstoffhöfen im Zusammenhang mit Bauschutt (AVV 17 01 07) angenommen. Es werden bis max. 2 m³ pro Anlieferung und Tag gegen Gebühr angenommen.

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle NIE über die Restabfallbehälter entsorgen.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück