Abflussreiniger bis Zweikomponentenkleber

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich der Lösemittel
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für Stoffe, die stark ätzend sind

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" am Schadstoffmobil soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abflussreiniger
• Ablauger
• Ammoniakreiniger
• Backofenreiniger
• Chemielaborkästen
• Desinfektionsmittel
• Entwicklerbäder (alkalisch)
• Fixierbäder (sauer)
• Fleckentferner
• Fleckenwasser
• Kaltreiniger
• Lackentferner
• Lackfarbe
• Nagellackentferner
• Nitroverdünnung
• Reinigungsbenzin
• Salmiakgeist
• Terpentinersatz, Terpentinölersatz
• Waschbenzin
• Zweikomponentenkleber


Lösungs-/Lösemittel sind unterschiedlich stark Wasser gefährdend, feuergefährlich und gesundheitsschädlich. Restmengen immer in den Originalverpackungen abgeben. Flüssigkeiten mit gefährlichen Inhalten niemals mit anderen Flüssigkeiten, erst recht nicht mit anderen gefährlichen, schadstoffhaltigen Flüssigkeiten vermischen.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück