Farbeimer von Dispersionsfarben

Leere Gebinde/ovalen Kunststoffeimer von weißer Wandfarbe, Kunstharzdispersionsanstriche, leer oder mit komplett ausgewärteten Farbresten
  • Entsorgungsweg:

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Dispersionsfarben für den Außen- und Fassadenbereich sowie für Feuchtbereiche im Hausinneren enthalten keine Lösemittel. Enthalten diese Eimer komplett ausgehärtete Farbreste können sie als Restabfall entsorgt werden. Besser wäre es aber, die Farbreste gut aushärten zu lassen, dann aus dem Eimer entnehmen und in einem Kunststoffbeutel verpackt über die Restabfallbehälter entsorgen. die so vollkommen restentleerten Farbeimer sind dann im Gelben Sack/ Gelben 1.100 l Container/MGB richtig entsorgt.

Sind viele leere Farbeimer zu entsorgen, können sie als Baumischabfall gegen Gebühr auf den EAW Wertstoffhöfen oder der Umladestation Ringleben angeliefert werden.

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Sind die Dispersionsfarben in den Eimern jedoch noch flüssig, müssen die Farbeimer mit den Restmengen an den Sammelterminen des Sammelsystems für gefährliche Abfälle abgegeben werden.
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Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück