Cerankochfeld bis Weinkühlschrank

Elektrische Haushaltsgroßgeräte von B bis W
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Im Landkreis Mansfeld-Südharz werden Elektro- und Elektronikaltgeräte von den angeschlossenen Grundstücken abgeholt und/oder im Bringsystem über die Wertstoffhöfe erfasst.

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden gemäß Elektronikgerätegesetz (ElektroG) an allen kommunalen Sammelstellen gebührenfrei zur Verwertung angenommen. Sie enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restabfall verboten.

Holsystem
Elektroaltgeräte (maximal vier Stück pro Jahr bzw. mehrere Haushaltskleingeräte mit einer Gesamtmasse ab 4 kg/Abholung, verteilt auf maximal zwei Abholungen) werden nach Anmeldung über die Abrufkarte abgefahren.

Bringsystem
Elektroaltgeräte aller Gerätegruppen können auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Gilt auch für die Folgenden, hier im Abfall ABC nicht gesondert aufgeführten, Elektro- und Elektronikgroßgeräte u. a. m. ...
• Bildschirm, Monitor
• Computer (Tower)
• Drucker, Tintenstrahldrucker (Standgeräte)
• Laserdrucker (Standgeräte)
• Dunstabzugshaube
• Elektroherd
• Elektrorasenmäher
• Faxgerät
• Fernsehapparat (Röhre)
• Flachbildfernseher
• Gefrierschrank
• Geschirrspüler
• Hometrainer
• Kopierer (Standgerät)
• Kühlschrank
• Klimagerät
• Ölradiator
• Pedelecs ohne EU-Typengenehmigung, max. 250 Watt sowie max. 25 km/h
• Trockner, Wäschetrockner
• Warmwasserboiler
• Waschmaschine
• Weinkühlschrank

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück