Baumischabfälle

gemischte Bau- und Abbruchabfälle auch Baustellenabfälle
  • Entsorgungsweg:

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abfälle, die bei Bauarbeiten anfallen sollen schon an der Anfallstelle nach verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen getrennt gesammelt werden. Verwertbar sind zum Beispiel reiner Bauschutt, Kartonagen, unbehandeltes Holz, sauberes Styropor und Kunststofffolien von Verpackungen.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 170904) sind gemäß Abfallsatzung Stoffgemische aus Bautätigkeiten, die kein Quecksilber, kein PCB oder andere gefährliche Stoffe enthalten. Als Baustellenabfälle werden vermischte Abfälle von Baustellen, wie Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Pappe und organische Reste mit einem geringen Anteil an mineralischen Stoffen zusammengefasst.

Beispiele sind ...

• Flachglas- und Drahtglasscheiben und -glasbruch
• Glasbausteine
• Kabelreste
• kleine Mengen Holzreste und Gipsabfälle
• Kunststoff-/Baufolien
• Kunststoffrohre
• leere Farbeimer und sonstige Kunststoffgebinde
• leere Kartuschen - Silikon und ähnliches
• mineralischer Bauabfälle - Anteile max. 5 %
• Säcke diverse Baustoffe - Kraftpapiersäcke mit Kunststoffbeschichtung
• Tapeten abgelöst und Reste neuer Tapeten

Baumischabfälle können auf allen drei EAW Wertstoffhöfen angeliefert werden. Es werden bis maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag gebührenpflichtig angenommen.

Auch eine Anlieferung auf der Umladestation Ringleben gegen Gebühr gemäß Anlage 3 AbfGS ist möglich. Alternativ beauftragen Sie einen Containerdienst ihrer Wahl mit der Entsorgung.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück