Bauschutt

reiner Bausschutt - Gemische aus, oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die keine gefährliche Stoffe enthalten, auch Geschirrbruch und Blumen-/Pflanztöpfe aus Ton
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, darunter zum Beispiel ...
• ausgehärtete Baustoffe (Mörtel, Zement u. ä.)
• Bauelemente Keramik
• Bauschutt, Betonbruch, Porenbeton
• Betonwerksteine, wie Schalungssteine, Bordsteine, Stufen
• Dachziegel, Dachpfannen
• Fliesen- und Ziegelbruch, Bodenfliesen
• Gehwegplatten, Wegeplatten
• große Blumenkübel und Pflanztöpfe sowie Blumentöpfe aus Ton/Keramik
• Mauersteine, Backsteine,Kalksandsteine und -bruch, Klinkersteine
• Mörtelreste, ausgehärtet
• Ofenkacheln, Schamottsteine ohne Rauchgasanhaftungen
• Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenbecken und ähnliches)
• Ziegel- und Ziegelbruch

welche bei nicht-gewerblichen Bauarbeiten (private Baumaßnahmen, angefallen in Haushalten) angefallen sind, können auf den EAW-Wertstoffhöfen unter dem Oberbegriff BAUSCHUTT angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden maximal zwei Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.

Außerdem können diese mineralischen Bauabfälle auf der Umladestation Ringleben im Rahmen der Öffnungszeiten gegen gegen Gebühr gemäß Anlage 3 AbfGS angeliefert werden.

Jegliche Abfälle aus Baumaßnahmen NIE über die Restabfallbehälter entsorgen.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2023 Zurück