Bauplatten

Span- und Rohspanplatten, Faserplatten, OSB-Platten, Verlegeplatten, Holzplatten, Holzwerkstoffplatten, Spanplatten, Werkstoffplatte
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Diverse nicht mehr nutzbare Bauplatten, überwiegend bestehend aus Holzresten von Industrieholz, Altholz, Bau- und Restholz sowie nicht nutzbarem Forstholz zählen zu den Bauabfällen, da es sich um Abfälle aus Bau- und Umbaumaßnahmen handelt.

Altholz bzw. Holzbauplatten (AVV 20 01 38 - Altholzkategorie A I und A II) kann/können auf den EAW Wertstoffhöfen angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden maximal zwei Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.

Außerdem kann Altholz auf der Umladestation Ringleben im Rahmen der Öffnungszeiten gegen Gebühr gemäß Anlage 3 AbfGS angeliefert werden.

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2023 Zurück