Altkleider

Alttextilien, nicht mehr tragbar (Lumpen)
  • Entsorgungsweg:

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen, nämlich ...
• den Bioabfällen,
• den Papierabfällen und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• dem Verpackungsglas,
• den defekten Elektronik- und Elektrogeräten,
• den noch nutzbaren Altkleidern,
• den gefährlichen Abfällen oder
• den verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen
zugeordnet werden kann.

Man sagt auch Hausmüll zu den Restabfällen aus privaten Haushalten.

Zu den Restabfällen gehört auch alte, nicht mehr tragbare Bekleidung. Bitte entsorgen Sie diese in kleinen Mengen sukzessive über Ihren Restabfallbehälter. Für die Entsorgung von großen Mengen können Sie die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke nutzen.

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Ist die Kleidung noch tragbar geben Sie diese an die Kleiderkammern weiter oder nutzen einen Altkleidercontainer in Ihrer Nähe, die gut verpackte Bekleidung einer Sammlung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2023 Zurück