Sperrmüll - Abholung auf Abrufkarte
neinhm
Nie über den Restabfall entsorgen
Aufgrund ihrer Ausmaße und ihres Gewichtes passen die Folgenden und viele andere sperrigen Gegenstände und Einrichtungen nicht in die Restabfallbehälter und können, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, als Sperrmüll entsorgt werden ...
• Bobbycar
• Bügelbrett aus Holz
• Hollywoodschaukel (zerlegt)
• Hundekorb (groß)
• Liegestuhl
• Musikinstrumente (große, sperrig)
• Strandkorb (zerlegt)
• Wäscheständer
Holsystem
Sperrmüll wird nach Anmeldung über die Sperrmüllabrufkarte abgefahren.
Bringsystem
Sperrmüll kann auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden. Die Sperrmüllabrufkarte ist vorzulegen.
Gebühren
Haushaltsüblichen Mengen sind bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ bzw. zehn Einzelstücken im Jahr gebührenfrei. Angerechnet werden hierbei die ggf. im Holsystem beanspruchten Mengen.
Sperrmüll-Übermengen
Die Entsorgung von Sperrmüll-Übermengen ist immer gebührenpflichtig, sowohl bei Abholung nach Anmeldung über die Sperrmüllabrufkarte, als auch bei Anlieferung auf den EAW-Wertstoffhöfen.
Sind die Gegenstände und ähnliches aus Haus, Hof und Garten noch gut erhalten, finden Sie doch über ein Inserat in der Tauschbörse einen neuen Nutzer oder geben sie an karitative Einrichtungen weiter.