Grün- und Gartenabfälle

biologisch abbaubare nativ-organische Abfälle, organische Gartenabfälle, Pflanzen und Blumen, Rasenschnitt, Laub und Rinde von Bäumen und Sträuchern
  • Entsorgungswege:
Sammlung von Grün- und Gartenabfällen

Sammlung von Grün- und Gartenabfällen

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
Kompostierungsanlagen im Landkreis MSH
Kompostierungsanlagen im Landkreis MSH
Eigenkompostierung
Eigenkompostierung
Bioabfallsammlung über die Bio-Tonne
Bioabfallsammlung über die Bio-Tonne
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Im April und Mai sowie im Oktober und November können Grün- und Gartenabfälle, die die in privaten Gärten angefallen sind, und dort nicht selbst kompostiert werden können, über die Straßensammlung, von März bis November über die Sammlung mit den gebührenpflichtigen EAW-Grünabfallsäcken und Banderolen entsorgt werden.

Kleine Mengen kompostierbarer Abfälle, insb. Grünabfälle aus Haushalt und privatem Garten (AVV 20 02 01) können über die Bio-Tonne entsorgt oder im Rahmen der Eigenkompostierung verwertet werden.

Größere Mengen können auf den EAW-Wertstoffhöfen angeliefert werden. Gebührenpflichtig angenommen werden max. ein Kubikmeter pro Anlieferung und Tag. Des Weiteren werden Grün- und Gartenabfälle bei verschiedenen Kompostierungsanlagen im LK MSH entgeltpflichtig angenommen.

Angenommen werden u. a. ...
• Äste von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt
• Baumstumpf
• Fallobst
• Grasnarben
• Grasschnitt
• Grünschnitt
• Heckenschnitt
• Laub von Bäumen und Sträuchern
• Moos
• Rasenschnitt
• Reisig
• Rinde
• Strauchschnitt
• Stubben
• Unkräuter und kranke Pflanzen
• Vertikutierabfälle
• Wurzelwerk
• Weihnachtsbäume
• Zapfen und Kienäpfel

Zuletzt aktualisiert: 13.04.2018 Zurück