Feuerlöscher

mit Restmengen von Löschmitteln (Pulver, Schaum, Kohlendioxyd)
  • Entsorgungswege:
im Handel oder bei Fachfirmen zurückgeben

im Handel oder bei Fachfirmen zurückgeben

Entsorgungsfachbetriebe
Entsorgungsfachbetriebe
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Feuerlöscher können dem Händler, bei dem man sie erworben hat, bzw. dem Wartungsunternehmen zur Entsorgung zurückgegeben werden.

Fragen Sie ggf. auch bei der örtlichen Feuerwehr nach einem Entsorgungsfachbetrieb.

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2018 Zurück