Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
neingesund
Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe
Asbesthaltige Baustoffe (AVV 17 06 05) sind getrennt von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen. Sollen Asbestzementabfälle aus privaten Haushalten entsorgt werden, ist ein formloser Antrag unter Angabe von Art, Menge und Anfallstelle beim EAW einzureichen. Die schriftliche Freigabe des EAW ist Voraussetzung für die gebührenpflichtige Anlieferung des Abfalls bei der vom EAW in der Freigabe benannten Entsorgungsanlage. Die in der Freigabe durch den Landkreis getroffenen Festlegungen (Anlieferstelle und Auflagen zur Verpackung) sind zu beachten.
Als Anlieferstelle kommen infrage ...
a) die EAW Wertstoffhöfe - gebührenpflichtig angenommen werden max. ein Kubikmeter pro Anlieferung und Tag.
b) die Umladestation Ringleben, die Annahme erfolgt gegen Gebühr gemäß Anlage 3 AbfGS.
Alternativ können Sie einen Containerdienst oder Entsorgungsfachbetrieb Ihrer Wahl mit der Entsorgung beauftragen.
Hinweis
Asbesthaltige Baustoffe sollten nicht gebrochen oder geschnitten werden, da dabei krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden. Asbestabfälle müssen für die Anlieferung staubdicht verpackt werden. Für Asbestplatten und Wellasbestplatten eignet sich dafür die sog. Strechfolie, die sie im Baumarkt erwerben können.