Elektroaltgeräte - Abholung auf Abrufkarte
neinhm
Nie über den Restabfall entsorgen
Im Landkreis Mansfeld-Südharz werden Elektro- und Elektronikaltgeräte von den angeschlossenen Grundstücken abgeholt und/oder im Bringsystem über die Wertstoffhöfe erfasst.
Elektro- und Elektronikaltgeräte werden gemäß Elektronikgerätegesetz (ElektroG) an allen kommunalen Sammelstellen gebührenfrei zur Verwertung angenommen. Sie enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restabfall verboten.
Holsystem
Elektroaltgeräte (maximal vier Stück pro Jahr bzw. mehrere Haushaltskleingeräte mit einer Gesamtmasse ab 4 kg/Abholung, verteilt auf maximal zwei Abholungen) werden nach Anmeldung über die Abrufkarte abgefahren.
Bringsystem
Elektroaltgeräte aller Gerätegruppen können auf den EAW-Wertstoffhöfen selber angeliefert werden.
Rücknahmestellen im Handel ab 25.07.2016
Großhandel und Fachgeschäfte sind ab 25.07.2016 verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Große Händler sind Geschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche. Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen.
Gilt auch für die Folgenden, hier im Abfall ABC nicht gesondert aufgeführten, Elektro- und Elektronikgroßgeräte u. a. m. ...
• Bildschirm, Monitor
• Computer (Tower)
• Drucker, Tintenstrahldrucker (Standgeräte)
• Laserdrucker (Standgeräte)
• Dunstabzugshaube
• Elektroherd
• Elektrrasenmäher
• Faxgerät
• Fernsehapparat (Röhre)
• Flachbildfernseher
• Gefrierschrank
• Geschirrspüler
• Hometrainer
• Kopierer (Standgerät)
• Kühlschrank
• Klimagerät
• Ölradiator
• Trockner, Wäschetrockner
• Waschmaschine
• Weinkühlschrank