Bitumenanstriche bis Farbspraydosen

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich Oberflächenbehandlung
  • Entsorgungsweg:
Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil

Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil

  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

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Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen

haugen

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen

Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

neinklo

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...
• Bitumenanstriche, Bitumenkleber, flüssige Restmengen
• Entroster, Flüssige Mittel für den Schutz bzw. die Entrostung von Eisen- und Stahlflächen, Rostumwandler
• Holzschutzmittel, Reste von Holzschutzmitteln (organische Lösemittel enthaltend)
• Lasuren, Restmengen von Überzügen für Holz, Keramik und Malereien, lösemittelhaltig
• Spraydosen mit gefährlichen Restinhalten, Farbsprühdosen

Zuletzt aktualisiert: 12.04.2018 Zurück