Batterien

Nicht aufladbare Primärbatterien für Taschenlampen, Spielzeuge usw.
  • Entsorgungswege:
grüne Batterie-Sammelbox

grüne Batterie-Sammelbox

Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
Anlieferung auf den EAW Wertstoffhöfen
Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil
Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Jeder Händler, der Batterien und Akkus im Sortiment führt muss diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden. Meist erfolgt das über die grünen Batterie-Sammelboxen.

Verbrauchte Akkus und leere Gerätebatterien können auch auf den EAW-Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Leere Gerätebatterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall.

Nach § 11 Batteriegesetz (BattG) (siehe Link) haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2018 Zurück