Tierkadaver

tote Heimtiere
  • Entsorgungsweg:
Tierkörperbeseitigungsanlage

Tierkörperbeseitigungsanlage

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel, Hamster usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mind. 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.

Auch von Ihrem Tierarzt erhalten Sie dazu ganz sicher die notwendigen Informationen.

Bei offenen Fragen gibt das Veterinäramt des Landkreises Mansfeld-Südharz Auskunft: Tel. 03464 535-4301 oder per E-Mail: vetamt@mansfeldsuedharz.de oder Sie wenden sich hins. der Entsorgung von großen verendeten Tieren an die Fa. SecAnim, Rauhes Gehege 1 in 39307 Mützel. Telefon 03561 68460.

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2018 Zurück