Abflussreiniger bis Zweikomponentenkleber

Gefähliche Abfälle aus dem Bereich der Lösemittel
  • Entsorgungsweg:
Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil

Sammelsystem für gefährliche Abfälle | Schadstoffmobil

  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die sich schnell entzünden

entzuend

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die sich schnell entzünden

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen

haugen

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen

Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

neingesund

Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

neinklo

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abflussreiniger
• Ablauger
• Ammoniakreiniger
• Backofenreiniger
• Chemielaborkästen
• Desinfektionsmittel
• Entwicklerbäder (alkalisch)
• Fixierbäder (sauer)
• Fleckentferner
• Fleckenwasser
• Kaltreiniger
• Lackentferner
• Lackfarbe
• Nagellackentferner
• Nitroverdünnung
• Nitroverdünnung
• Reinigungsbenzin,
• Salmiakgeist
• Terpentinersatz, Terpentinölersatz
• Waschbenzin
• Zweikomponentenkleber

Lösungs-/Lösemittel sind unterschiedlich stark Wasser gefährdend, feuergefährlich und gesundheitsschädlich.

Restmengen immer in den Originalverpackungen abgeben. Schadstoffhaltige Flüssigkeiten niemals mit anderen schadstoffhaltigen Flüssigkeiten vermischen.

Zuletzt aktualisiert: 12.04.2018 Zurück