Farbdosen von lösemittelhaltigen Farben und Lacken

Leere Gebinde aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff, leer oder mit komplett ausgehärteten Farb-/Lackresten
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Restabfällen

Sammlung von Restabfällen

über 80, 120, 240, 660, 770, und 1.100 Liter Restabfallbehälter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

"Farbtopf" leer, die wenigen Restmengen komplett ausgehärtet?
Wenn die Farb- und Lackdosen eine Weile offen gestanden haben und die kleinen Restmengen, welcher Farbe auch immer genz durchgetrocknet sind und damit abgebunden haben und aus den lösemittelhaltigen Lackfarben alles Lösemittel in die Luft entwichen ist, geht keine Umweltgefahr mehr von diesen Farbresten in ihren Dosen aus.

Sie können daher mitsamt der trockenen Farbreste und angetrockneter Farbpinsel über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Das sind Restabfälle/Hausmüll
Als Restabfall ist der Anteil der Haushalts-/Siedlungsabfällen zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und der daher keiner der folgenden, getrennt voneinander zu sammelnden Abfallfraktionen zuzuordnen ist.

Getrennt gesammelt werden müssen ...
• Bioabfälle,
• Papierabfälle und Pappe/Kartonagen,
• den leichten Verpackungen als Kunststoffen, Verbundstoffen und Leichtmetallen,
• Verpackungsaltglas,
• defekte Elektronik- und Elektrogeräten,
• noch nutzbare Altkleider und vor allem ...
gefährliche Abfälle, ... nämlich - unter anderem - Dosen von Farben und Lacken, in denen sich flüssige Restmengen befinden.

Zuletzt aktualisiert: 31.01.2025 Zurück