Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

Sammlung von Leicht-/Verkaufsverpackungen

über Gelbe Säcke und Gelbe 1.100 l MGB

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ausnahmen bestätigen die Regel
Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden.

Besser ist ein Verzicht darauf
Vermeiden Sie Müll und verzichten Sie auf Einwegprodukte. Das gilt besonders für Partys und Feiern. Nutzen Sie dort kein Einweggeschirr wie Pappteller, Plastikbecher oder Plastikbesteck und keine Coffee-to-go Becher.

Zuständiger Entsorger
Zuständig für die Einsammlung der Gelben Säcke und die Leerung der Gelben 1.100-Liter Container ist im Landkreis MSH die Firma PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Welfesholz.

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2025 Zurück