Gasentladungslampen

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen
  • Entsorgungsweg:

  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

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Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

Nie über den Restabfall entsorgen

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Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gasentladungslampen gehören zu den Elektroaltgeräten und müssen gemäß ElektroG getrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Defekte Lampen dieser Art bitte auf keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgen.
Gasentladungslampen werden auf den Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.

Gasentladungslampen enthalten ein Quecksilber-Gasgemisch, das nicht an die Außenluft gelangen darf. Deshalb die Röhre, bzw. den Leuchtenkörper auf keinen Fall zerstören.

Zuletzt aktualisiert: 12.04.2018 Zurück